Ab 01.07.2014 ist es für alle Metallbaubetriebe im bauaufsichtlichen Bereich Pflicht ihre werkseigene Produktionskontrolle nach DIN EN 1090 zertifizieren zu lassen.
Gemäß Hessischer Bauordnung §16 dürfen nur geregelte Bauprodukte mit CE-Kennzeichen eingebaut werden. Für tragende Bauteile (Geländer, Balkone, Treppen) aus Stahl ist eine Zertifizierung nach DIN EN 1090-2 für den Herstellbetrieb verbindlich.
Wir sind seit 2013 nach DIN EN 1090 EXC 2 zertifiziert.