Zertifizierung nach DIN EN 1090

Ab 01.07.2014 ist es für alle Metallbaubetriebe im bauaufsichtlichen Bereich Pflicht ihre werkseigene Produktionskontrolle nach DIN EN 1090 zertifizieren zu lassen.

 

Gemäß Hessischer Bauordnung §16 dürfen nur geregelte Bauprodukte mit CE-Kennzeichen eingebaut werden. Für tragende Bauteile (Geländer, Balkone, Treppen) aus Stahl ist eine Zertifizierung nach DIN EN 1090-2 für den Herstellbetrieb verbindlich.

 

Wir sind seit 2013 nach DIN EN 1090 EXC 2 zertifiziert.

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Schlosserei Harnischfeger

GmbH & Co.KG

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